Erschienen in der Tageszeitung Neues Deutschland vom 12. Juli 2010
Bundestag gibt sich neue Geschäftsordnung und stellt sich damit in Abseits
Von Dominic Heilig
Der Vertrag von Lissabon hat so einiges neu geordnet. Auch die Rechte der nationalen Parlamente sind betroffen. Im Bundesrat und im Bundestag scheint das noch nicht in voller Konsequenz verstanden worden zu sein.
Lange wurde in Europa über eine Verfassung gestritten. Am Ende hieß die Verfassung Vertrag von Lissabon und war weder les- noch nachvollziehbar. Die Debatten in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ebbten dennoch nicht ab. Im Bundestag beispielsweise stellte sich die Fraktion der Linken gegen das Vertragswerk, konnte aber die Abstimmung über das Vertragswerk der Regierungschefs am 25. April 2008 nicht für sich entscheiden. Neben Einzelpersonen zog daraufhin auch die Linksfraktion vors Bundesverfassungsgericht und errang ein Teilerfolg. Am 30. Juni 2009 wies das Verfassungsgericht zwar die Organklagen zurück, stellte jedoch fest, dass die in Artikel 38 und 23 Grundgesetz festgeschriebenen Beteiligungsrechte der beiden deutschen Parlamentskammern nicht ausreichend gewürdigt worden seien. Mit einer Sondersitzung des Bundestages am 8. September 2009 wurden die nachgebesserten Gesetze zur Unterrichtung und Beteiligung des Bundestages und Bundesrates in Gesetzgebungsprozessen auf europäischer Ebene schließlich verabschiedet und wenig später der Vertrag von Lissabon ratifiziert. (continue reading…)





